Steuerlich absetzbar

Unsere Gartenarbeiten und Garten-Pflegearbeiten sind steuerlich absetzbar.

Bei unseren Rechnungen ist der Arbeitslohn gesondert ausgewiesen und kann auch bei der privaten Steuererklärung (§ 35a EStG, Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen) abgesetzt werden.